Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Psychotherapie nach Ihren Versicherungsbedingungen
Die Kosten einer Psychotherapie können bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen werden. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach Ihrem individuellen Tarif bzw. Ihren Beihilfevorschriften.
Selbstzahler:innen
Transparent & unabhängig
Sie tragen die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst und benötigen keine Genehmigung durch einen Kostenträger. Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.
Gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung über Ihre Krankenkasse
Wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in meiner Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein. Dabei arbeite ich mit Tepavi zusammen.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, rechne ich die psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. den entsprechenden gebührenrechtlichen Regelungen ab.
Für meine psychotherapeutischen Leistungen lege ich grundsätzlich den 2,3-fachen Steigerungssatz zugrunde.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Zu Beginn der Behandlung finden zunächst psychotherapeutische Sprechstunden zur diagnostischen Abklärung, zur Klärung Ihres Anliegens und zur gemeinsamen Planung des weiteren Vorgehens statt.
Je nach Behandlungsverlauf können sich daran eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie anschließen. Im Rahmen der Behandlung können neben den therapeutischen Sitzungen weitere diagnostische und psychotherapeutische Leistungen erforderlich sein.
Hierzu können beispielsweise die Erhebung eines psychischen Befundes, diagnostische Verfahren oder weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Psychotherapie gehören. Diese werden entsprechend den geltenden gebührenrechtlichen Regelungen berechnet.
Was übernimmt Ihre Versicherung?
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den für Sie geltenden Beihilfevorschriften.
Ich empfehle Ihnen daher, vor Beginn der Behandlung zu klären, welche Leistungen und in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Ihren Kostenträger und die von mir gestellte Rechnung zwei unterschiedliche Dinge sind. Eine mögliche Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag kann von Ihnen selbst zu tragen sein.
Gerne stelle ich Ihnen die für die Klärung mit Ihrer Versicherung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Selbstzahler:innen
Sie können eine Psychotherapie auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung erfolgt nach den für Psychologische Psychotherapeut:innen geltenden gebührenrechtlichen Regelungen (GOP/GOÄ). Für meine psychotherapeutischen Leistungen berechne ich grundsätzlich den 2,3-fachen Steigerungssatz.
Ihr Vorteil als Selbstzahler:in
Eine vorherige Genehmigung durch eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Dadurch können wir den therapeutischen Prozess unabhängig von den Vorgaben eines Kostenträgers gestalten.
Zu Beginn der Behandlung finden zunächst psychotherapeutische Sprechstunden zur diagnostischen Abklärung und zur Klärung Ihres Anliegens statt. Je nach Behandlungsbedarf kann sich daran eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie anschließen.
Neben den therapeutischen Sitzungen können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, beispielsweise für diagnostische Leistungen oder weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Beantragung und Planung einer Psychotherapie.
Über die voraussichtlich entstehenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vorab.
Honorar
Eine psychotherapeutische Sitzung umfasst in der Regel 50 Minuten.
Das Honorar für die jeweilige Leistung richtet sich nach der zugrunde liegenden Gebührenziffer und dem angewendeten Steigerungssatz. Eine Übersicht über die für Ihre Behandlung voraussichtlich anfallenden Kosten erhalten Sie vor Beginn der Behandlung.
Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden gebührenrechtlichen Regelungen (GOP/GOÄ). Für die psychotherapeutischen Leistungen berechne ich grundsätzlich den 2,3-fachen Steigerungssatz. Soweit die Leistungen nicht unmittelbar im Gebührenverzeichnis enthalten sind, erfolgt die Abrechnung analog nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen.
Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungsabschnitt:
- Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten · 134,06 €. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung, der Klärung Ihres Anliegens und der gemeinsamen Planung des weiteren Vorgehens.
- Kurzzeittherapie, 50 Minuten · 134,06 €. Im Rahmen der Kurzzeittherapie können zusätzlich Kosten für die Erstellung des psychischen Befundes entstehen: Psychischer Befund · 33,52 €
- Langzeittherapie, 50 Minuten · 100,55 €. Auch im Rahmen der Langzeittherapie kann zusätzlich ein psychischer Befund berechnet werden: Psychischer Befund · 33,52 €
- Zusätzlich mögliche Kosten: Je nach individuellem Behandlungsverlauf können weitere Leistungen erforderlichsein, beispielsweise diagnostische Verfahren oder Leistungen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Psychotherapie.
Über zusätzliche, voraussichtlich anfallende Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vorab.
Die genannten Honorare beziehen sich auf die jeweils beschriebene Leistung. Die konkrete Rechnung richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren
Sie sind gesetzlich versichert und suchen einen Therapieplatz?
Wenn Sie trotz zumutbarer Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.
Voraussetzung ist unter anderem, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und eine zeitnahe Behandlung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung nicht verfügbar ist. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geklärt und bewilligt werden.
Unterstützung durch Tepavi
Für das Kostenerstattungsverfahren arbeite ich mit Tepavi zusammen. Tepavi unterstützt Sie bei der organisatorischen Durchführung des Verfahrens und begleitet Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, der Antragstellung und der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn das Kostenerstattungsverfahren für Sie grundsätzlich in Frage kommt, erhalten Sie von mir einen persönlichen Referenzcode für Tepavi. Anschließend können Sie sich dort registrieren und werden durch die weiteren Schritte begleitet.
Wichtig: Die Nutzung von Tepavi ersetzt weder die medizinische Indikationsstellung noch garantiert sie eine Kostenübernahme. Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft Ihre gesetzliche Krankenkasse. Mit der Behandlung kann erst begonnen werden, wenn die entsprechende Kostenzusage vorliegt.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Die Behandlung in einer Privatpraxis wird im Rahmen der Kostenerstattung privatpsychotherapeutisch nach den entsprechenden gebührenrechtlichen Regelungen abgerechnet. Für meine psychotherapeutischen Leistungen lege ich grundsätzlich den 2,3-fachen Steigerungssatz zugrunde.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Je nach Behandlungsverlauf können zusätzlich Kosten für diagnostische Leistungen oder weitere erforderliche psychotherapeutische Leistungen entstehen.
https://tepavi.de/patient-innen